Was ist das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) – und warum betrifft es (fast) jedes Unternehmen?
Vielleicht haben Sie schon mal vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört – oder auch nicht. Aber wenn Sie eine Website betreiben oder betreiben lassen, sollten Sie jetzt genau hinschauen:
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web Pflicht.
Und ja, das gilt auch für viele Unternehmen außerhalb des öffentlichen Sektors. In diesem Beitrag erklären wir, was genau das bedeutet – und wie Sie sich jetzt vorbereiten können.

Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die digitale Barrieren abbauen will. Der Gedanke dahinter: Alle Menschen sollen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können – auch Menschen mit Behinderungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.
Im Klartext: Websites müssen so gestaltet sein, dass sie von allen bedienbar und verständlich sind – unabhängig von technischen Hilfsmitteln, körperlichen Voraussetzungen oder Bildschirmgrößen.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für viele Unternehmen, die Webseiten oder Online-Dienste für Verbraucher*innen anbieten – zum Beispiel:
- Online-Shops
- Dienstleistungsportale
- Reise- und Buchungsseiten
- Banking-Webseiten
- Streamingdienste
- E-Learning-Plattformen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Jahresumsatz) sind zwar von der gesetzlichen Pflicht befreit – aber auch sie profitieren langfristig von barrierefreien Seiten (z. B. besseres SEO, Nutzerfreundlichkeit, Image).
Was heißt konkret „barrierefrei“ für Websites?
Barrierefreiheit im Web bedeutet unter anderem:
- Die Seite ist mit Tastatur bedienbar (nicht nur mit der Maus)
- Inhalte sind verständlich formuliert und klar strukturiert
- Es gibt ausreichend Farbkontraste
- Bilder und Grafiken haben alternative Texte (Alt-Texte)
- Videos sind mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen ausgestattet
- Screenreader können die Inhalte korrekt vorlesen
- Formulare sind richtig beschriftet und logisch aufgebaut
Technisch orientiert sich das Ganze an den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), derzeit in Version 2.1, Level AA.
Was passiert, wenn ich mich nicht darum kümmere?
Ab 2025 kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn Websites nicht den Anforderungen entsprechen – darunter:
- Abmahnungen
- Bußgelder
- Beschwerden durch Betroffene
- Negative Auswirkungen auf die Marke oder den öffentlichen Ruf
Zudem wird es eine Marktüberwachung geben, die stichprobenartig kontrolliert, ob digitale Angebote gesetzeskonform sind.
Was können Sie jetzt tun?
Ganz einfach: Frühzeitig handeln. Wir empfehlen:
- Bestandsaufnahme machen: Wie barrierefrei ist Ihre aktuelle Website?
- WCAG-konformes Redesign oder gezielte Optimierung planen
- Barrierefreie PDFs und Formulare umsetzen
- Alt-Texte, Kontraste, Fokusführung, Semantik prüfen und anpassen
- Regelmäßige Tests mit echten Hilfsmitteln (z. B. Screenreader) oder Tools durchführen
Und wenn Sie sich nicht sicher sind: Wir helfen Ihnen gern dabei. Von der Analyse bis zur Umsetzung – barrierefreies Webdesign ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein echter Mehrwert für alle Nutzer*innen.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Website fit für 2025 zu machen
Barrierefreiheit ist kein "nice to have" mehr – sondern wird Pflicht. Und wer jetzt handelt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern zeigt auch Verantwortungsbewusstsein und digitale Reife.
Barrierefreie Websites sind besser für alle – für Ihre Kund*innen, für Google, und für Ihr Unternehmen.
Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Website prüfen lassen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu – wir beraten Sie unverbindlich.